Die Stellung der Partei gemäß der Verfassung der VR China
Nach Artikel 57 der Verfassung von 1983 , die immer noch gültig ist, jedoch schon mehrmals revidiert wurde, ist zwar der Nationale Volkskongress das höchste Staatsorgan der Volksrepublik China, allerdings steht bereits in Artikel 7 der Präambel: „Unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas und angeleitet durch den Marxismus-Leninismus und die Maozedongideen werden die Volksmassen aller Nationalitäten in China weiterhin an der demokratischen Diktatur der Volkes festhalten und dem sozialistischen Weg folgen…“, das heißt, „die konstituierenden Elemente des derart bezeichneten politischen Systems sind die Führungsrolle der KPCh und der Instrumentalcharakter des Staates“.(Min Kyung-Bae: Die Entwicklung des Rechts in der Volksrepublik China unter besonderer Berücksichtigung der Transformation des Hauptwiderspruchs (Diss.), Freiburg 1999, S.99).”
Neben der Präambel festigt auch Art. 1 der Verfassung die Vormachtstellung der Kommunistischen Partei im Staat: „Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht.“ Sich selbst versteht die Partei als Vorhut der Arbeiterklasse und der Bauern. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass die VR China ein Staat ist, der von der Partei geführt wird, und zwar nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus. Diesem Prinzip zufolge „muss ein Parteimitglied der Parteiorganisation, die Minderheit der Mehrheit, die unteren Organisationen den höheren Organisationen und sämtliche Organisationen und Parteimitglieder dem Landesparteitag und dem ZK, mithin also der Parteizentrale gehorchen“ (Senger, Harro von: Einführung in das chinesische Recht, S. 41).
Der Alleinvertretungsanspruch gründet sich jedoch auch auf dem Erkenntnismonopol der Partei, da nur die Partei von ihrer Gründung bis hin zum Kommunismus die Erfordernisse des Landes erkennen kann, denen sie dann durch Änderung des Hauptwiderspruchs oder der Politnormen entspricht.
Die Chinesische Verfassung ist abgedruckt in: China Aktuell, 2/1983, S.121-143.