72 Stunden Transit ohne Visum
Reisende, die über bestimmte Städte in China bei weniger als 72 Stunden Aufenthalt in China in ein Drittland weiterreisen, können unter bestimmten Umständen einen visumfreien Transitaufenthaltgenießen.
Voraussetzungen für den visumfreien Transitaufenthalt in China
Die Möglichkeit des visumfreien Aufenthalts ist auf die Städte Peking, Shanghai, Chengdu, Chongqing, Dalian, Shenyang und Guangzhou beschränkt. Die Regelung für den Flughafen Chengdu gilt seit dem 1. September 2013, die Regelung für Guangzhou seit dem 1. August 2013, für Chongqing seit Oktober 2013. Seit Anfang 2014 gilt es auch für Dalian und Shenyang.
Der Aufenthalt ist auf 72 Stunden begrenzt und setzt die Weiterreise in ein Drittland voraus.
Reisende dürfen darüber hinaus die entsprechenden Verwaltungsgebiete Peking, Shanghai, Chengdu, Dalian, Chongqing bzw. Shenyang nicht verlassen.
Um in den Genuß dieser Regelung zu kommen, muss man gültige Reisepässe, Flugtickets für den Weiterflug und auch gültige Einreisedokumente für das Drittland vorweisen können (falls z.B. ein Visum für das Drittland notwendig ist).
Die Regelung ist auf die folgenden Staaten beschränkt:
Deutschland, USA, Frankreich, Kanada, Großbritannien, Spanien, Italien, Schweden, Schweiz, Russland, Griechenland, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur, Österreich, Belgien, Dänemark, Tschechien, Finnland, Ungarn, Island, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen, Estland, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Chile, Brunei, Katar, Vereinigte Arabische Emirate.
Diese Regelungen können sich jederzeit ändern, deshalbt gilt der Artikel nur als erste Orientierung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Reisebüro oder die chinesische Botschaft in Deutschland (http://www.china-botschaft.de).