China von A-Z
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Zollvorschriften
Einreise / Einfuhr
Es dürfen folgende Wahren ohne Einfuhrerklärung in die VR China eingeführt werden (Stand 2005)
- 400 Zigaretten
- 2 Flaschen Spirituosen (jeweils bis zu 750 ml)
- ausländische Währung im Wert bis 5.000 USD für nicht-chinesische Staatsangehörige
- ausländische Währung im Wert bis zu 2.000 USD für chinesische Staatsangehörige
- 6000 RMB
Außerdem sollten wertvolle Gegenstände (Photoapparate, Notebooks, Schmuck...) bei der Einreise am Zoll angegeben werden. Man erhält eine Bescheinigung, die man bei der Ausreise vorweisen muss.
Die Einfuhr von Waren, die in China illegal sind (Rauschgift, Waffen usw.) ist nicht gestattet.
Ausreise / Ausfuhr
- ausländische Währung im Wert bis 5.000 USD für nicht-chinesische Staatsangehörige
- ausländische Währung im Wert bis zu 2.000 USD für chinesische Staatsangehörige
- 6000 RMB
Es gelten besondere Vorschriften für bestimmte Antiquitäten und Kunstgegenstände. Bitte vor dem Kauf in China informieren, bzw. darauf achten, dass sie mit dem Stempel.





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