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China - Arbeitserlaubnis

Wer in China arbeiten möchte, muss mit einem Z-Visum einreisen. Infos über die benötigten Unterlagen gibt es auf der Homepage der Botschaft der VR China in Deutschland. Zustädig ist das Laodong he shehui baozhang bu - Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.

Nach der Ankunft in China muss man innerhalb von 30 Tagen die nötigen Formalitäten für den Arbeitsaufenthalt in China erledigen. Für Aufenthalte über sechs Monate in China ist ein generell ein Aids-Test erforderlich.

Benötigte Unterlagen für ein Arbeitsvisum in China:

  • Kopie des Reisepass
  • Lebenslauf
  • Registration Form of Temporary Residence (sobald man in China angkommen ist, erhält man diese nach der Registrierung bei der Polizei)
  • Abschlusszeugnis der Universität
  • Arbeitsvertrag
  • Business License and Organization Code License des Arbeitgebers
  • Gesundheitszeugnis (kann man in China oder im Ausland machen lassen z.B. im Beijing International Trvel Healthcare center)
  • Für den legal represantative der Firma noch die folgenden Unterlagen:
    a)Copy of Company’s Articles of Association
    b) Company shareholder list

Nun zum Ablauf zur Beantragung eines Visums:

1)  Erstmal alle Dokumente zusammenklauben

2) Antrag auf Arbeitserlaubnis (normalerweise vom Ausland aus). Das macht der Arbeitgeber. Die Bearbeitungszeit dauert ein paar Wochen.

3) Mit der Arbeitserlaubnis und dem Einladungsschreiben der Firma das Z-Visum an der chinesischen Botschaft des Heimatstaates beantragen. D.h. als Nicht-Chef muss man China verlassen. Das Verlassen Chinas war früher nicht unbedingt nötig, die Regeln wurden aber nach und nach verschärft. Inzwischen muss man das Z-Visum im Heimatstaat beantragen, ein kurzer Ausflug nach HK reicht nicht mehr. Das Z-Visum ist für einen Monat gültig.

4) Gesundheitszeugnis. Dies kann in China oder im Heimatstaat gemacht werden.

4) Nach der Rückkehr nach China muss die Alien Employment Permit beantragt werden. Das ist ein bräunliches Buch, das man nach ca. 1 Woche erhält.

5) Nachdem man die  Alien Employment Permit erhalten hat, beantragt man die Residence Permit für den Angstellten

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