Auswirkungen des Beitritts Chinas zur WTO auf den Telekommunikationsmarkt
Vor dem Eintritt in die WTO war der Telekommunikationssektor der VR China einer restriktivsten Märkte der Welt. Vor ihrer Aufspaltung in mehrere Unternehmensbereiche im Jahre 1994 war die staatliche „China Telekom“ Monopolist auf dem Telekommunikationsmarkt. Der Staat kontrollierte damit nicht nur den einzigen Anbieter auf diesem Markt sondern bestimmte auch die gesetzlichen Regeln. Lediglich der produzierende Sektor wurde früh für ausländische Investoren geöffnet, während im Servicebereich keine ausländischen Investitionen erlaubt waren.
Wurden vor dem WTO-Beitritt bereits Reformen eingeleitet, die den Telekommunikationsmarkt bereits schrittweise für andere (ausschließlich staatseigene) chinesische Anbieter zugänglich machten, verpflichtete sich China nach dem Beitritt zur WTO, den Telekommunikationsmarkt auch im Servicebereich teilweise für ausländische Anbieter zu öffnen. Des weiteren senkt China die Importzölle für ausländische Produkte von 13% auf 3% bis zum Jahr 2005. Ausländische Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen sind bis zu einem Anteil von 49% gestattet.
Auch trat China dem „WTO Basic Telecommunications Agreement bei“. Dessen wichtigsten Verpflichtungen sind der Erlass transparenter Gesetze zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes, die Einführung fairer Lizenzierungsverfahren für den Zugang zu den Kabelnetzen, Zollsenkungen und die Einführung von unabhängigen Regulierungsbehörden. Durch die Senkung der Importbeschränkungen werden chinesische Produkte zwar mit mehr Produkten ausländischen Firmen konkurrieren müssen, da sie ihren Preisvorteil verlieren. Allerdings sinken auch die Importbeschränkungen anderer Länder auf chinesische Produkte, so dass China seine Telekommunikationsprodukte besser exportieren kann.