Zusammensetzung, Aufgaben und Abstimmungsverfahren im Weltsicherheitsrat
Der Weltsicherheitsrat setzt sich aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen. Die ständigen Mitglieder sind die USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und die Volksrepublik China. Dazu kommen zehn nichtständigen Mitglider, die für jeweils zwei Jahre durch die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Eine sofortige Wiederwahl ist nicht möglich. Die nichtständigen Mitglieder setzen sich aus fünf afro-asiatischen Staaten, einem osteuropäischen und jeweils zwei Staaten aus Westeuropa und Lateinamerika zusammen.
Abstimmungsverfahren
Es gibt zwei Abstimmungsverfahren: Für Verfahrensfragen ist eine Mehrheit von neun Stimmen, in allen sonstigen Fragen eine Mehrheit von neun Stimmen und die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder, wobei die ständigen Mitglieder durch ihr Veto auch mitbestimmen könnnen, ob eine Verfahrensfrage vorliegt oder nicht.
Aufgaben des Weltsicherheitsrats
Die Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist laut Art. 24 der Charta „die Wahrung des Weltfriedens und der Internationalen Sicherheit“. Er handelt im Namen aller Mitglieder der Vereinten Nationen und nach ihren Grundsätzen. Beschlüsse des Weltsicherheitsrates sind im Gegensatz zu Resolutionen der Generalversammlung bindend. Der Sicherheitsrat empfiehlt die Aufnahme neuer Mitglieder sowie den Ausschluß von Mitgliedern. Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung ernannt und er wählt die Richter des Internationalen Gerichtshofes. Der Weltsicherheitsrat legt der Generalversammlung Jahres- und Sonderberichte vor. Seine Aufgaben werden in Artikel VI, VII, VIII und XII der UN-Charta aufgeführt: Er gibt Emfpehlungen zur friedlichen Lösung internationaler Konflikte, stellt bei Streitigkeiten fest, ob der Weltfriede bedroht ist oder eine Angriffshandlung vorliegt und kann darauf gemäß Art. 39 der Charta beschließen, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Er kann die Streitparteien auffordern, den empfohlenen Maßnahmen zur Deeskalation Folge zu leisten, friedliche Sanktionsmaßnahmen verhängen (Embargo) und die Durchführung von militärischer Gewalt anordnen.
Er schafft auch ein System von Rüstungsregelungen , um unkontrollierte Aufrüstung zu vermeiden und arbeitet mit regionalen Organisationen ( NATO, Arabische Liga usw.) zusammen um örtlich begrenzte Streitigkeiten beizulegen. Umsrittenes Beispiel einer solchen Kooperation war z.B. die Zusammenarbeit zwischen NATO und Sicherheitsrat bei der Durchsetzung des Friedensabkommens von Dayton im ehemaligen Yugoslawien.